1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht andere Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Unsere Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung aufgeführt. Konstruktive oder technische Änderungen des Verkaufes behalten wir uns vor.

3. Pläne und technische Unterlagen

Technische Daten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

4. Anforderungen an den Bestimmungsort und die Sicherheitseinrichtungen

Der Käufer hat den Lieferanten spätestens bei der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die für die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie die Krankheits- und Unfallverhütung gelten.

5. Preise

Die Preise, in Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar, verstehen sich netto ab Werk ohne Verpackung und sonstige Abzüge. Alle Nebenkosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrbewilligungen sowie sonstige Genehmigungen und Beurkundungen gehen zu Lasten des Käufers.

6. Zahlungsbedingungen

Der Käufer hat die Kosten der Ware gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen an unserem Sitz ohne Abzug von Skonto, Kosten, Steuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben zu zahlen. Kommt der Käufer mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen so lange zurückzuhalten, bis die vertragsgemäß fälligen Zahlungen geleistet und künftige Zahlungen sichergestellt sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Der Käufer ist verpflichtet, uns ggf. beim Schutz unseres Eigentums zu unterstützen.

8. Lieferzeiten

Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der auszuführenden Arbeiten und Eingang etwaiger erforderlicher Unterlagen, Materialien und Werkzeuge sowie der Leistung der vereinbarten Anzahlung. Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist nur ein Näherungswert. Bei Überschreitung der Lieferzeiten hat der Käufer weder das Recht, den Auftrag zu stornieren, noch einen Anspruch auf Schadenersatz. Unvorhersehbare und von Sensile Technologies nicht zu vertretende Umstände, wie höhere Gewalt, Krieg, mangelhafte oder verspätete Lieferung, Maschinen- oder Werkzeugbruch, Betriebsstörungen, Streik, Pandemie, Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, erhebliche Betriebsstörungen, insbesondere Cyber-Attacken, verlängern die Liefer- oder Leistungsfrist entsprechend. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher ausgeschlossen.

9. Werkzeug

In jedem Fall bleiben die Werkzeuge unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat. Wir sind nicht verpflichtet, sie zurückzugeben.

10. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom ursprünglich vorgesehenen Versandtag an auf den Käufer über. Nach diesem Zeitpunkt lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.

11. Lieferung, Transport und Versicherung

Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Erhalt der Lieferung oder der Transportdokumente muss der Käufer dem Spediteur unverzüglich alle Beanstandungen in Bezug auf die Lieferung oder den Transport mitteilen. Es ist Sache des Käufers, eine Versicherung gegen Schäden jeglicher Art abzuschließen.

12. Prüfung und Abnahme von Lieferungen und Leistungen

Der Käufer hat die Lieferungen und Leistungen innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt zu prüfen und Sensile Technologies SA allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Der Lieferant hat die ihm mitgeteilten Mängel so schnell wie möglich zu beheben, und der Käufer hat dem Lieferanten Gelegenheit zur Behebung zu geben. Ungeachtet etwaiger Mängel der Lieferungen und Leistungen stehen dem Käufer nur die in Ziffer 13 ausdrücklich genannten Rechte und Ansprüche zu.

13. Gewährleistung und Haftung

13.1 Die Produkte werden für 24 Monate garantiert (Garantiezeit). Die Gewährleistungsfrist beginnt, sobald die Lieferung das Werk verlässt, d.h. sobald sie verfügbar ist.

13.2 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und Sensile Technologies SA keine Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

13.3 Sensile Technologies SA verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Käufers alle Teile der Lieferung, die infolge mangelhafter Konstruktion, Verwendung schlechten Materials oder fehlerhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind oder werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder durch einwandfreie Ware zu ersetzen, sofern der Mangel während der Garantiezeit aufgetreten ist. Alle ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Der Auftragnehmer trägt die Kosten, die für die Instandsetzung in seinen Werkstätten anfallen. Kann die Reparatur nicht in den Werkstätten des Lieferers durchgeführt werden, so trägt der Käufer die dadurch entstehenden Kosten, soweit sie über die üblichen Transport-, Arbeits-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie den Aus- und Einbau der mangelhaften Teile hinausgehen.

13.4 Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Werden die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Käufer Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch den Lieferanten. Hierzu hat der Käufer dem Lieferer die erforderliche Gelegenheit und Zeit zu geben.

13.5 Von der Gewährleistung und Haftung der Sensile Technologies SA ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Fabrikation oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Werkzeuge, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse. Die Gewährleistung und Haftung von Sensile Technologies SA ist ausgeschlossen für Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Fabrikation oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Gebrauchsanweisung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Werkzeuge, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Lieferanten ausgeführter Bau- und Montagearbeiten oder aus anderen, von Sensile Technologies SA nicht zu vertretenden Gründen.

13.6 Wegen etwaiger Sach-, Fabrikations- oder Leistungsmängel sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften kann der Käufer keine Rechte und Ansprüche außer den in Ziff. 13.1 und 13.5 ausdrücklich genannten geltend machen.

13.7 Für unzureichende Beratung und ähnliche Gründe oder für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haftet der Lieferant nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.8 Im einer ungerechtfertigten Reklamation gehen alle Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation zu Lasten des Käufers.

14. Nichterfüllung, mangelhafte Erfüllung und Folgen

In diesem Fall gelten für etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers unter Ausschluss weitergehender Haftung die Bestimmungen der Ziffer 15. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch ist auf 10 % des im Vertrag genannten Preises für die von der Vertragsaufhebung betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt.

15. Ausschluss aller anderen Verantwortlichkeiten des Lieferanten

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Empfängers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Alle Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vorbehalten sind, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, nicht erzielte Einsparungen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers; er gilt jedoch bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit Dritter. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit er gegen zwingendes Recht verstößt.

16. Ausfuhrbeschränkungen

16.1 Der Käufer darf zu keiner Zeit,
– verkaufen, und/oder
– exportieren und/oder
– reexportieren,
direkt oder indirekt in die Russische Föderation und/oder in die von der Russischen Föderation besetzten Gebiete und/oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder in den von der Russischen Föderation besetzten Gebieten Waren/Dienstleistungen/Technologie/vertrauliche Informationen zu verkaufen und/oder zu reexportieren, die im Rahmen oder in Verbindung mit einem Vertrag mit Sensile Technologies bereitgestellt wurden.

16.2 Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen, dafür zu sorgen, dass der Zweck von Absatz 1 nicht durch Dritte in der Handelskette, einschließlich Wiederverkäufer, vereitelt wird.

16.2 Der Käufer hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um jegliches Verhalten von Dritten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, das dem Ziel von Absatz 16.1 zuwiderlaufen würde.

16.3 Jeder Verstoß gegen die Absätze (16.1), (16.2) oder (16.3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element unserer Vereinbarung dar, und Sensile Technologies ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

i. die Beendigung einer bestehenden Vereinbarung; und/oder

ii. eine Strafe in Höhe von 10 % des Gesamtwerts einer bestehenden Vereinbarung oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

16.3 Der Käufer wird Sensile Technologies unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Absätze (16.1), (16.2) oder (16.3) informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (16.1) vereiteln könnten. Der Käufer wird Sensile Technologies innerhalb von zwei Wochen nach einer einfachen Anfrage Informationen über die Einhaltung der in den Absätzen (16.1), (16.2) und (16.3) genannten Verpflichtungen zur Verfügung stellen.

17. Rückgriffsrecht des Lieferanten

Werden durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder seines Personals Personen verletzt oder Sachen beschädigt und wird der Lieferant dafür haftbar gemacht, so hat der Lieferant ein Rückgriffsrecht auf den Käufer.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Käuferin und den Lieferanten ist 1110 Morges / VD (Schweiz). Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Käufer an dessen Sitz zu verklagen.

18.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und den Käufern unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht).

Morges, 05.03.2024